Mobilcom-Debitel flexibles Vertragsende

Mobilcom-Debitel flexibles VertragsendeVerträge, die mit einer Einstandsgebühr beginnen, nachträglich freie Leistungen berechnen und ein Vertragsende festlegen, bei dessen Terminfindung der Kunde übervorteilt werden soll, sind sicher nicht die Regel. In bestimmten Branchen sind sie jedoch scheinbar überdurchschnittlich häufig anzutreffen, zumindest, wenn man den öffentlichen Medien und einschlägigen Internet-Foren Glauben schenken will. Im Rahmen einer Neustrukturierung unserer Telekommunikationsverträge wurde unter anderem auch ein Mobilfunk/UMTS Vertrag mit der Mobilcom-Debitel GmbH gekündigt.

Dieser Vertrag wurde am 8. Januar 2009 mit der Debitel AG – die später in die Mobilcom-Debitel GmbH über ging – geschlossen, und beinhaltet eine UMTS Flatrate, 24 Monate Mindestvertragslaufzeit und eine monatliche Finanzamt taugliche Papierrechnung. Bereits die erste Rechnung enthielt eine Position Anschluß Data Card. Auf telefonische Nachfrage wurde mitgeteilt, daß diese Position auf Kulanz erstattet werden könne, wenn bei Vertragsabschluß hierüber keine Aufklärung erfolgt sei.

Mit der Rechnung für November 2009 tauchte unter Sonstige Gebühren/Gutschriften die Position Gebühr Papierrechnung auf. Dies wiederholte sich mit der Dezember Rechnung 2009 und verschwand, so wie es gekommen war, mit der Januar Rechnung 2010. Man verspürte keine Neigung über die Hintergründe mehr erfahren zu wollen oder gar eine Erstattung anzustreben.

Per Einschreiben/Rückschein vom 20. Juni 2011 wurde der Mobilfunkvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegenüber der Mobilcom-Debitel GmbH gekündigt. Mit Antwortschreiben vom 22. Juni 2011 kam die Bestätigung der Kündigung:

»… wunschgemäß bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung Ihres Mobilfunk-Anschlusses. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet Ihr Vertrag am 31.01.2012

Zu erwarten war eigentlich ein Vertragsende zum 7. Januar 2012, also nach genau 36 Monaten. Ein Blick in die AGBs sowohl der Debitel AG als auch der Mobilcom-Debitel GmbH brachten diesbezüglich nichts Erhellendes. Eine kurze schriftliche Rückfrage brachte ein neues Antwortschreiben hervor. Mobilcom-Debitel antwortete darin am 14. Juli 2011, so, als sei es das Erstschreiben:

»… wunschgemäß bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung Ihres Mobilfunk-Anschlusses. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet Ihr Vertrag am 31.12.2011

Ein Vertragsende/Kontenabschluß scheint also nur per ultimo möglich zu sein. Untaugliches Vorschieben der AGBs, wie hier sichtbar wird, ist mehr als fragwürdig. Wahrscheinlich soll es diejenigen beeindrucken, die sich in solchen Fragen nicht so sicher sind.

Bei diesem Vorgang geht es vordergründig nicht um die Kontrolle, ob hier mal 20 EUR, dann 5 EUR und dort noch 30 EUR vermeintlich zuviel gezahlt wurde. Es geht zum einen um die Feststellung, daß Unternehmen, deren Kundenzahl im sechs oder siebenstelligen Bereich liegt, den Vertragspartner häufig nicht mehr als Kunden im klassischen Sinn sehen, sondern als einfachen Wirtschaftsfaktor. Dieser Faktor soll zahlen und seine vertragsbestimmten Leistungen beziehen. Alles Weitere wird als Störung empfunden. Nur so läßt sich erklären, daß die Kontaktdaten, zum Beispiel auf Rechnungen, kleiner gedruckt sind als die Zutatenliste auf einer Dose Unkrautvernichtungsmittel. Zum anderen wird deutlich, daß der Kunde, der sich ein-/durchsetzt, durchaus zu seinem Recht kommen kann. Diese Erkenntnis wird bei Kunden immer stärker Platz greifen und weiter kommuniziert werden. Unternehmen werden langfristig reagieren müssen, da sie wissen, daß die Rückgewinnung eines verlorenen Kunden ungleich aufwendiger ist, als die Neukundengewinnung.

Am Ende stellt sich die Frage, warum man jemals wieder einen neuen Vertrag mit genau dieser Firma abschließen sollte. Eine Antwort könnte heute lauten: »Weil die anderen auch nicht besser sind.«
rh2011-07-006